Honigdachs Bitcoin Podcast Post

Honigdachs #24 – Bitcoin und Steuern

Die 24. Folge Honigdachs ist da, dem Bitcoin-Podcast, den Stefan (bitcoinprivacy.net), Manuel (guidap.de) und ich ins Leben gerufen haben, weil uns nur einmal im Monat beim Leipziger Bitcoin-Stammtisch über Bitcoin und die Blockchain zu reden auf Dauer zu wenig ist.

Abonnieren kann man den Podcast u. a. per iTunes oder RSS-Feed.

Honigdachs #24 – Bitcoin und Steuern

Wie schon lange versprochen, widmen wir uns diese Folge einem der derzeit meist diskutierten, aber auch unbequemsten Themen rund um Bitcoin: die Steuer.

Denn weil 2017 für viele ein extrem gutes Jahr fürs Krypto-Portfolio war, stehen sie alle dieses Jahr in der Pflicht, die Steuern für ihr Krypto-Handeln korrekt zu ermitteln und abzuführen. Doch das ist eben alles andere als einfach.

Es ist komplexer, als man denkt

Selbst die bekannte Faustformel, dass Bitcoin-Gewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, ist nicht so pauschal anwendbar, wie gedacht und letztlich immer von Einzelfall zu Einzelfall zu betrachten.

Die schlechteste Wahl ist es trotzdem, Scheuklappen auszufahren und sich erst gar nicht um die Steuerthematik zu kümmern. Zum einen hat der Fiskus voraussichtlich ein sehr großes Interesse, an die 726 Millionen Euro Steuermehreinnahmen zu kommen, die 2017 durch den Handel mit Kryptowährungen errechnet wurden.

Zum anderen steht ja (noch) (fast) alles für immer nachvollziehbar in der Blockchain und ist damit auch für Behörden analysierbar. Das wiederum ist für Drittens relevant: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und kann empfindliche Strafen mit sich bringen.

Besser jemanden fragen, die sich auskennt
Anka Hakert
Anka Hakert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

Das allein wären schon drei gute Gründe diese Podcast-Episode sehr aufmerksam zu verfolgen. Doch ist der wohl beste unsere Gesprächspartnerin Anka Hakert. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht bei der auf Kryptowährungen spezialisierten Kanzlei Winheller und gehört zu den ersten Anwälten, die sich in Deutschland mit der Besteuerung von digitalen Währungen beschäftigt haben.

Mit ihr sprechen wir ausführlich über die wichtigsten Eckpunkte der Bitcoin-Besteuerung und ihr solltet euch das alle unbedingt anhören. Denn egal, ob Bitcoin, Altcoin, Hardfork, Airdrop oder ICO – mitunter kann schon eine Feinheit in der Formulierung von Gesetzen oder Gerichtsurteilen zu unterschiedlichen Beurteilung der Rechtslage führen.

Insofern sei an dieser Stelle auch noch einmal darauf hingewiesen, dass alle im Podcast getätigten Aussagen die individuelle Steuerberatung nicht ersetzen können und darüber hinaus nur jetzt gelten. In ein paar Monaten kann die Rechtslage schon wieder eine ganz andere sein.

Wer zuhört, hat den ersten Schritt schon getan

Doch lasst euch davon nicht abschrecken. Denn die gute Nachricht ist: Auch wenn vielleicht viel Fleiß nötig sein wird, ist bisher noch keiner an der Steuerklärung verzweifelt. Und mit dem Hören dieses Podcasts habt ihr den wichtigen ersten Schritt bereits getan. Also los!

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von honigdachs.podigee.io zu laden.

Inhalt laden

Ein zweiter Schritt wäre übrigens sich für dieses kostenlose Webinar am 9.3. anzumelden: Besteuerung von digitalen Assets wie Kryptowährungen und Token.

Ein dritter, noch diesen Artikel von Anka Hakert drüben bei heise.de zu lesen: Richtig versteuern: Kryptogeld-Millionär, was nun?

Die restlichen Shownotes gibt’s wie immer nach dem Klick.

Shownotes

Bundesregierung Umsatzsteuer Bitcoins
Antwort der Bundesregierung in Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin & Co. (S. 21/22)

Beitrag veröffentlicht

von

Schlagwörter:

Kommentare

21 Antworten zu „Honigdachs #24 – Bitcoin und Steuern“

  1. Thomas

    danke für das tolle interview…
    aber,,,
    wie zum teufel kann das finanzamt steuern auf dinge erheben die nicht gesetzlich erfasst sind. auf welcher basis werden da steuern erhoben ? auf basis von annahmen und persönlichen ansichten ??? das kann doch in einem rechtsstaat nicht angehen.
    ich hab mal gelesen das das finanzamt bitcoin als währung ansieht. ja das ist schön für das finanzamt, eine gesetzliche grundlage gibt es auch hierfür nicht.
    dazu müsste es von der brd doch erst mal als währung gesetzlich anerkannt werden.
    und solange ich nicht aus-cashen kann, hab ich auch defacto keinen gewinn gemacht, ob beim mining oder trading.
    ich bekomm das mit den steuern nicht in den kopf rein. denn es muss doch erst mal gesetze geben für eine sache um diese dann auch besteuern zu können. beim trading mag das sein, aber hier fehlt ebenfalls die anerkennung als devise oder wie auch immer durch den gesetzgeber….
    vielleicht kann ja jemand in diesen nebel etwas licht bringen !!!

    1. Friedemann Brenneis

      Wir nehmen deine Fragen gerne auf. Es wird nämlich immer wahrscheinlicher, dass wir später noch einmal eine zweite Folge zu dem Thema Steuern machen werden. Das Thema ist nämlich ebenso groß wie komplex.

      Grundsätzlich ist es aber (leider) so, dass steuertechnisch eben per Gesetz schon alles definiert ist und es formal keine undefinierten Räume gibt. Diese sehen wir aber, weil es eben große Probleme gibt, Bitcoin und Co. in das bestehenden (Steuer-)Recht einzufügen. Wie ein Regal, das alles ausfüllt, aber dennoch kein Fach bietet, in das Bitcoin so richtig reinpasst. Du hast also recht, wenn du meinst, dass es hier dringenden Anpassungsbedarf gibt!

      Und ja, wenn du nichts auscashst, kommt wohl auch keine Steuerpflicht, aber du darfst halt auch nicht mit Altcoins, ICOs und Token experimentieren und solltest alles sauber dokumentieren.

  2. Dida

    Wie wäre es denn mal mit einer “Malstunde” zu MimbleWimble, Grin, Dandelion und Bulletproofs?
    Das klingt alles sehr interessant um die Anonymität nachzurüsten die Bitcoin fehlt.

  3. Michael

    Das war schon ein sehr informativer Podcast.Ich stelle mir auch die Frage wie das mit der Erklärungspflicht ist.Wenn ich nur innerhalb von Kryptos bleibe muß ich dann auch eine Steuererklärung abgeben. Ich könnte ja meine Trades mit dem Tether durchführen oder mit anderen Stablecoins wie z.B. dem DAI Token. Ich persönlich hab da auch die Strategie,daß ich keine großen Summen in Fiat auscashen werde und möglichst in Kryptos bleibe.Ich gebe auch die Hoffnung nicht auf,daß man später immer mehr mit Kryptos bezahlen kann.Dieses werde ich dann auf jeden Fall dokumentieren für die Steuererklärung.

    1. Friedemann Brenneis

      Vorsicht damit. Die Steuerpflicht entsteht auch, wenn du im Kryptomarkt bleibst. Ob du deine Bitcoins in Euro, Monero oder Tether wechselst, spielt da keine Rolle.

      1. Michael

        Ja das war eben genau meine Frage, ob ich auch eine Steuererklärung abgeben muß wenn ich innerhalb von Kryptos bleibe und nie in FIAT auscashe. Also quasie wenn ich ein Hodler bin. Wenn ich einen Altcoin kaufe muß ich ja in der Regel über Bitcoin gehen. Das wäre ja schon blöd wenn ich Steuern zahlen müßte nur um Altcoins zu kaufen.Wenn ich später dann ich FIAT auscashen sollte dann sehe ich es ja ein dies in der Steuererklärung anzugeben.Aber wenn ich heute Bitcoins kaufe und in einem Jahr dafür z.B. Monero kaufe und diese Monero dann wieder in FIAT umwandeln will dann müßte ich es in der Steuererklärung angeben. Aber noch nicht wenn ich die Bitcoins in Monero umgewandelt habe oder ?

        1. Friedemann Brenneis

          Doch, so wie ich das verstanden habe, schon. Du müsstest wahrscheinlich jede einzelne Einheit jedes einzelnen Altcoins mindestens ein Jahr lang halten, dass das steuerfrei bleibt. Aber selbst dann ist das riskant, denn wenn dann doch irgendwann ein Ertrag aus deinem Kryptohandeln in deiner Steuererklärung auftaucht, wird das Finanzamt vermutlich hellhörig, neugierig und umso skeptischer, je weniger du zuvor in diesem Bereich angegeben hast. Selbst, wenn du keine Steuern bezahlen musst, so musst du deine Käufe sehr gut dokumentieren und angeben, wenn du auf Nummer sicher gehen willst.

          1. Michael

            Ich bin mir nicht sicher ob das so richtig ist. Weil ob ein Gewinn entsanden ist, hängt ja davon ab, gegen welche Währung man rechnet. Viele Währungen sind zwar im Euro wert gesteigen, gegen BTC allerdings gefallen.

            Wenn ich vor 2 Jahren Beispielcoin (BSP) für BTC gekauft habe, und jetzt einen Teil zurück für BTC verkaufe, dann muss ich 1 Jahr warten damit dieser BTC gewinn steuerfrei wird.

            Wenn ich BSP allerdings direkt in EUR zurück tausche, dann habe ich ja die Frist eingehalten und es ist direkt steuerfrei.

            Im zweifel suche ich mir sonst einfach eine Währung aus, bei der ich Rechnerich verlust gemacht habe. Tausche gegen diese und kann im Zweifel auch noch einen Verlust Vortrag verrechen.

            Hm…sehr undurchsichtig… 🙂 Trotzdem toller Podcast, weiterso!

            Schöne Grüße

          2. Friedemann Brenneis

            Das Finanzamt will aber alles in Euro wissen.

  4. Michael

    Das ganze nochmal mit einem Beispiel:
    1.11.2016 Kauf von einem Bitcoin
    2.11.2017 Kauf von Monero in Höhe von 0.5 Bitcoins mit dem am 1.11.2016 gekauften Bitcoin
    3.11.2018 Verkauf von allen Moneros.

    In der Steuererklärung für 2016 muß ich nichts angeben.
    In der Steuererklärung für 2017 muß ich nichts angeben.
    In der Steuererklärung für 2018 geben ich dann die komplette Historie vom Kauf eines Bitcoins,den Kauf der Moneros und den Verkauf der Moneros an.Müßte dann aber dennoch steuerfrei bleiben aufgrund der Haltefrist von jeweils einem Jahr.
    Richtig oder Falsch ?

    1. Friedemann Brenneis

      Diese Antwort wird dir dein Steuerberater des Vertrauens sicher gerne beantworten 😉

      1. Michael

        Das wäre dann wohl auch eine Frage die man beim nächsten Podcast an Fr. Anka Hakert stellen könnte.
        Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige um so desillusionierter werde ich in Sachen Kryptos.
        Danke für Deine Antworten.

    2. Peter

      Wenn du die die Haltefrist von einem Jahr einhälst, musst du nichts in der Steuererklärung angeben(du kannst aber). Dies wurde mir durch mein Finanzamt bestätigt.
      Du bist aber verpflichtet, diene Trades genaustens zu dokumentieren. Falls später man Rückfragen vom Finanzamt kommen sollten, musst du anhand deiner Domunetation nachweisen, dass du die Haltefrist eingehalten hast und somit steuerfrei bist.

      1. LI

        Eine Frage an Fr. Anka Hakert wäre auch, wie man mit den nicht mehr einzureichenden Unterlagen (seit 2017) umgehen soll. Das Finanzamt möchte ja keine Unterlagen mehr haben und nur noch nach Rückfragen alles schön aufgeschlüsselt erhalten. Inwieweit lege ich den vor diesem Hintergrund meine Airdrops, Hardfork-Coins, … dem Finanzamt dar?

  5. PeterK

    Wieso werden hier kritische Kommentare nicht freigeschalten? Immerhin habe ich anständig und faktenbasiert argumentiert.

    1. Friedemann Brenneis

      Sicher? Ich habe sämtliche Kommentare freigegeben, die bisher eingegangen sind.

  6. Hannes

    Kannst du denn Steuerberater in/um Leipzig empfehlen, die sich mit dem Thema auskennen?

    1. Friedemann Brenneis

      Die Frage ist vermutlich noch besser auf der Mailingliste aufgehoben: http://www.bitcoin-leipzig.de

  7. Christoph

    Auch ich fand die Folge SEHR informativ!

    Für eine weitere Folge rund um das Thema Steuern würde mich mal interessieren, wie teuer denn eine steuerliche Beratung rund um das Thema Bitcoin durch einen Steuerberater ist?
    Ist das abhängig vom zu versteuernden Einkommen? Gibt es da eine Pauschale? Ich weiss, dass ich hier für mich keine vollumfassende Antwort bekommen kann, aber mal die prinzipielle Ermittlung der Kosten und eine Hausnummer wären schon interessant!

    Schöne Grüße und vielen Dank für den tollen Podcast!
    Christoph

    1. Friedemann Brenneis

      Hallo Christoph, grundsätzlich gibt es da eine Vergütungsordnung, nach der sich Steuerberater richten. Die findest du im Internet. Vielleicht hilft dir das ja schon als Orientierung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert