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	Kommentare zu: Onecoin-Zahlungsservice in Deutschland durch die BaFin verboten	</title>
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	<description>Kritisches und Konstruktives zu Bitcoin und der Zukunft des Geldes</description>
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		<title>
		Von: Rubgabert		</title>
		<link>https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-27</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rubgabert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2017 14:30:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-24&quot;&gt;attila&lt;/a&gt;.

Zitat aus der BaFin Meldung: &quot;Die Dienstleistung der IMS ist als Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 2 Nr. 6 ZAG zu qualifizieren, das als Zahlungsdienst nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ZAG unter Erlaubnisvorbehalt steht. &quot;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-24">attila</a>.</p>
<p>Zitat aus der BaFin Meldung: &#8222;Die Dienstleistung der IMS ist als Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 2 Nr. 6 ZAG zu qualifizieren, das als Zahlungsdienst nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ZAG unter Erlaubnisvorbehalt steht. &#8222;</p>
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		<title>
		Von: Rubgabert		</title>
		<link>https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-26</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rubgabert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2017 14:27:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-23&quot;&gt;attila&lt;/a&gt;.

Bitte einfach die BaFin Meldung lesen. Dort beantwortet sich deine Frage vermutlich von selbst.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-23">attila</a>.</p>
<p>Bitte einfach die BaFin Meldung lesen. Dort beantwortet sich deine Frage vermutlich von selbst.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rubgabert		</title>
		<link>https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-25</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rubgabert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2017 14:24:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Eine Dame anonym im Interview: http://www.sr.de/sr/sr3/themen/politik_wirtschaft/one_coin100.html]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Dame anonym im Interview: <a href="http://www.sr.de/sr/sr3/themen/politik_wirtschaft/one_coin100.html" rel="nofollow ugc">http://www.sr.de/sr/sr3/themen/politik_wirtschaft/one_coin100.html</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: attila		</title>
		<link>https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-24</link>

		<dc:creator><![CDATA[attila]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2017 09:47:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;p&gt;Ist es überhaupt nicht verboten.&lt;/p&gt;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ist es überhaupt nicht verboten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: attila		</title>
		<link>https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-23</link>

		<dc:creator><![CDATA[attila]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2017 09:46:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;p&gt;Wo genau steht das der handel in Deutschalnd verboten ist ?&lt;/p&gt;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wo genau steht das der handel in Deutschalnd verboten ist ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Karl Dussen		</title>
		<link>https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-22</link>

		<dc:creator><![CDATA[Karl Dussen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2017 07:17:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-9&quot;&gt;beobachter&lt;/a&gt;.

&lt;p&gt;Das Forum ist Down? Laut :gerlachreport will OneCoin gegen solche Seiten vorgehen/löschen.&lt;/p&gt;
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-9">beobachter</a>.</p>
<p>Das Forum ist Down? Laut :gerlachreport will OneCoin gegen solche Seiten vorgehen/löschen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Franz Grunau		</title>
		<link>https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-21</link>

		<dc:creator><![CDATA[Franz Grunau]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2017 06:06:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wenn innerhalb der geschlossenen Facebook-Gruppe “OC Team Deutschland” von dem sog. “Leader” Uwe Hentschel zugegeben wird, OneCoin sei angreifbar, weil bisher nicht der Beweis erbracht worden sei, daß man überhaupt über eine funktionierende Blockchain verfüge, spricht allein diese Aussage doch Bände. Gibt Hentschel damit doch unumwunden zu, daß alle bisher veröffentlichten “Audit Reporte” schlichtweg FAKES waren. 
Der Blogger Mike Rowland hat das, was Ruja ihre “Blockchain” nennt, in akribischer Feinarbeit zerlegt und auch viele andere FAKTEN über das OneCoin-Gebilde hier veröffentlicht:
onecoinonelifefacts.blogspot.de/
Dort erfährt man dann auch noch so lustige Dinge wie z. B. die sich ständig verändernden Bankverbindungen des ShitCoin-Gebildes, Betrügereien auf DealShaker usw. usf. Absolut lesenswert, da man  die Seite mittels Übersetzungsbutton auf der Seite auch in deutscher Sprache genießen kann. Und ja, es ist wirklich ein Genuß, dort herumzustöbern.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn innerhalb der geschlossenen Facebook-Gruppe “OC Team Deutschland” von dem sog. “Leader” Uwe Hentschel zugegeben wird, OneCoin sei angreifbar, weil bisher nicht der Beweis erbracht worden sei, daß man überhaupt über eine funktionierende Blockchain verfüge, spricht allein diese Aussage doch Bände. Gibt Hentschel damit doch unumwunden zu, daß alle bisher veröffentlichten “Audit Reporte” schlichtweg FAKES waren.<br />
Der Blogger Mike Rowland hat das, was Ruja ihre “Blockchain” nennt, in akribischer Feinarbeit zerlegt und auch viele andere FAKTEN über das OneCoin-Gebilde hier veröffentlicht:<br />
onecoinonelifefacts.blogspot.de/<br />
Dort erfährt man dann auch noch so lustige Dinge wie z. B. die sich ständig verändernden Bankverbindungen des ShitCoin-Gebildes, Betrügereien auf DealShaker usw. usf. Absolut lesenswert, da man  die Seite mittels Übersetzungsbutton auf der Seite auch in deutscher Sprache genießen kann. Und ja, es ist wirklich ein Genuß, dort herumzustöbern.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Brenk		</title>
		<link>https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-20</link>

		<dc:creator><![CDATA[Brenk]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Apr 2017 19:14:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-12&quot;&gt;beobachter&lt;/a&gt;.

Die Verfasser oder Verbreiter von Falschmeldungen sollten sich mal damit befassen:
 
§ 164
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des
Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

§ 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-12">beobachter</a>.</p>
<p>Die Verfasser oder Verbreiter von Falschmeldungen sollten sich mal damit befassen:</p>
<p>§ 164<br />
Falsche Verdächtigung<br />
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.</p>
<p>(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.</p>
<p>§ 186 Üble Nachrede<br />
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>§ 187 Verleumdung<br />
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>§ 240 Nötigung<br />
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des<br />
Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar.<br />
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter<br />
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder<br />
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.</p>
<p>§ 253 Erpressung<br />
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.<br />
(3) Der Versuch ist strafbar.<br />
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: James Fraud		</title>
		<link>https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-19</link>

		<dc:creator><![CDATA[James Fraud]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Apr 2017 17:14:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://coinspondent.de/?p=11351#comment-19</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-13&quot;&gt;E.Droschinski&lt;/a&gt;.

Die Betrügerfirma Onecoin wurde in Deutschland verboten, andere, demnächst Austria, werden folgen… und dann jeden Vermittler sofort anzeigen!!
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-13">E.Droschinski</a>.</p>
<p>Die Betrügerfirma Onecoin wurde in Deutschland verboten, andere, demnächst Austria, werden folgen… und dann jeden Vermittler sofort anzeigen!!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: beobachter		</title>
		<link>https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-18</link>

		<dc:creator><![CDATA[beobachter]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Apr 2017 15:49:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://coinspondent.de/?p=11351#comment-18</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-13&quot;&gt;E.Droschinski&lt;/a&gt;.

da schließe ich mich erstmal grundsätzlich dem &quot;ausarten&quot;-kommi von friedemann an, -also ruhig blut, keiner tut dir was.

wegen &quot;tarnung&quot; und &quot;beobachter&quot;:
dieser nickname hat seinen ursprung darin, dass ich quasi beim übergang von &quot;BIGcoin&quot; zu &quot;ONEcoin&quot; von ruja gesagt habe, dass ich onecoin &quot;beobachten&quot; werde. (-im sinne von immer über onecoin bestens auf dem laufenden sein, OHNE selber dort je einzuzahlen.) 
mit diesem namen bin ich schon lange onecoinführung und oc-anwälten bekannt, wenngleich sie längst auch meine vollen daten haben. (-etwas oberhalb hier ist ein link, -im dortigen impressum steht das alles)

zu deinen äußerungen als solches:
hier auf dieser seite geht es nicht um banken, sondern um das thema onecoin.
und diesbezüglich wäre mir völlig neu, dass zurecht oder zu unrecht erfolgende kritiken AN BANKEN onecoin als thema in all den dabei zu berücksichtigenden fakten in irgendeiner weise aufwerten oder abwerten könnte. 
also wäre schon gut, hier onecoin sowohl als &quot;währung&quot;, insbesondere aber als &quot;unternehmen&quot; nicht mit immer erneutem hervorheben verteidigen zu wollen, was bei anderen vllt. schlecht ist, sondern mal stellung zu den vielen kritikpunkten an onecoin zu nehmen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://coinspondent.de/2017/04/20/onecoin-in-deutschland-durch-die-bafin-verboten/#comment-13">E.Droschinski</a>.</p>
<p>da schließe ich mich erstmal grundsätzlich dem &#8222;ausarten&#8220;-kommi von friedemann an, -also ruhig blut, keiner tut dir was.</p>
<p>wegen &#8222;tarnung&#8220; und &#8222;beobachter&#8220;:<br />
dieser nickname hat seinen ursprung darin, dass ich quasi beim übergang von &#8222;BIGcoin&#8220; zu &#8222;ONEcoin&#8220; von ruja gesagt habe, dass ich onecoin &#8222;beobachten&#8220; werde. (-im sinne von immer über onecoin bestens auf dem laufenden sein, OHNE selber dort je einzuzahlen.)<br />
mit diesem namen bin ich schon lange onecoinführung und oc-anwälten bekannt, wenngleich sie längst auch meine vollen daten haben. (-etwas oberhalb hier ist ein link, -im dortigen impressum steht das alles)</p>
<p>zu deinen äußerungen als solches:<br />
hier auf dieser seite geht es nicht um banken, sondern um das thema onecoin.<br />
und diesbezüglich wäre mir völlig neu, dass zurecht oder zu unrecht erfolgende kritiken AN BANKEN onecoin als thema in all den dabei zu berücksichtigenden fakten in irgendeiner weise aufwerten oder abwerten könnte.<br />
also wäre schon gut, hier onecoin sowohl als &#8222;währung&#8220;, insbesondere aber als &#8222;unternehmen&#8220; nicht mit immer erneutem hervorheben verteidigen zu wollen, was bei anderen vllt. schlecht ist, sondern mal stellung zu den vielen kritikpunkten an onecoin zu nehmen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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