bafin verbietet onecoin (1)

Onecoin-Zahlungsservice in Deutschland durch die BaFin verboten

Es hat lange gedauert, aber nun hat die BaFin dem Betreiben von Onecoin in Deutschland einen Riegel vorgeschoben. Im Februar wurden bereits alle bekannten Konten der IMS International Marketing Services GmbH gesperrt, die hierzulande die Zahlungen für die Onecoin Ltd, Dubai abgewickelt hat.

Zusätzlich hat das Unternehmen Anfang des Monats die Auflage bekommen, „… das noch vorhandene Bankguthaben, soweit dieses nicht einer Pfändung unterliegt, an diejenigen Einzahler zurückzuüberweisen, die zuletzt Zahlungen an die IMS International Marketing Services GmbH vorgenommen hatten.“

Enormes Außmaß der Onecoin-Machenschaften wird deutlich

Zumindest ein Teil der Anleger hat damit eventuell Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Denn auf den gesperrten Konten liegen immerhin noch rund 29 Millionen Euro.

Die schlechte Nachricht ist jedoch, dass das nur ein Bruchteil dessen ist, was das Unternehmen zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 angenommen und ins Ausland transferiert hat: 360 Millionen Euro. In einem Jahr. Allein in Deutschland.

Warum hat die BaFin so lange gebraucht?

Angesichts dieser Summe muss man der BaFin durchaus die Frage stellen, warum sie so lange gebraucht hat, durchzugreifen?

Nun hat sie zumindest aber immerhin auch noch der Onecoin Ltd, Dubai das geschäftliche Auftreten in Deutschland verboten.

Mehr Informationen zu Onecoin

Wer mehr zu Onecoin wissen will und warum man sich von dem Projekt fern halten sollte, für den habe ich hier noch einmal die wichtigsten Artikel zum Thema aufgelistet:

[Update] Hier auch noch einmal ein aktueller und ausführlich recherchierter Artikel von Bitsonline über Onecoin: Cocaine, Women and Crime Bosses: How Onecoin Became One of the Biggest Scams in Crypto History

Onecoin-Beschreibung der BaFin

„Die Onecoin Ltd, Dubai, steht in einem Verbund von Unternehmen, die unter dem Begriff „OneCoin“ über ein mehrstufiges Vertriebssystem weltweit und auch in der Bundesrepublik Deutschland virtuelle Einheiten vertreiben, die sie als Kryptowährung deklarieren. Im Auftrag von Onecoin Ltd ließ sich die IMS von Anlegern, die in den Besitz von „Onecoins“ kommen wollten, die dafür zu leistenden Entgelte auf wechselnde Bankkonten bei verschiedenen Kreditinstituten in Deutschland überweisen und leitete die Gelder im Auftrag von OneCoin Ltd an Dritte insbesondere auch außerhalb Deutschlands weiter. […]


Beitrag veröffentlicht

von

Schlagwörter:

Kommentare

23 Antworten zu „Onecoin-Zahlungsservice in Deutschland durch die BaFin verboten“

  1. beobachter

    „Nun hat sie zumindest aber immerhin auch noch der Onecoin Ltd, Dubai das geschäftliche Auftreten in Deutschland offiziell verboten. “

    …nein, DEM ist leider NICHT so!
    onecoin nutzt bereits seit ende 2016 nicht mehr die firma „IMS“ als empfänger-account für einzahlungen!
    onecoin lässt seitdem anstelle „IMS“ nun an firmen wie z.bsp. „N.P.O.F. Finans“ nach dänemark und „Eastern Projekt Investments Limited“ nach Zypern einzahlen!

    hierfür sollte sich die BaFin dringend noch etwas einfallen lassen, um auch dieses vorgehen von onecoin zu beenden!

    1. Friedemann Brenneis

      Der Teufel liegt hier im Detail. Die BaFin kann Unternehmen verbieten in Deutschland aktiv zu werden, jedoch den Menschen nicht verbieten, geschäftliche Beziehungen mit Unternehmen in anderen Ländern einzugehen. Wenn Onecoin sein „Angebot“ nun über ausländische Firmen abwickelt, ist das aus bürokratischer Sicht die Aufgabe der dortigen Aufseher, das zu verhindern. So gesehen ist das komplette Ende von Onecoin noch nicht da, aber zumindest ein wichtiger Schritt wurde getan. Was aber ohne Frage weiterhin noch wichtiger ist: Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung!

      1. Sascha Leone

        Hier passiert Zensur ? NA ALSO !?!?

        1. Friedemann Brenneis

          Zensur? So würde ich das nicht nennen, aber ich lese alle Kommentare, bevor sie online gehen. Inhaltliche Qualität und sinnstiftende Meinung ist mir dabei wichtig, aber Orthografie und Interpunktion auch. Wenn ein Kommentare auch nach längerer Zeit nicht erscheint, sollte man diese vier Punkte noch einmal überprüfen.

      2. beobachter

        hinsichtlich
        „Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung!“
        sind wir auch weiterhin sehr bemüht, dieses für den deutschsprachigen raum sehr objektiv hier zu tun:

        http://onecoin.forumprofi.de/index.php

        1. Karl Dussen

          Das Forum ist Down? Laut :gerlachreport will OneCoin gegen solche Seiten vorgehen/löschen.

    2. E.Droschinski

      Neue Dinge werden immer schlecht gemacht,denn die anderen muessen von ihrem Kuchen etwas abgeben!!
      Die groessten Betrueger sind die Banken u. Versicherungen!!!
      Einvernehmlich mit dem Staat!!!Totale Kontrolle!!!
      Die Stasie im Osten war nichts dagegen!!!
      Der Betrug ging schon mit der Einfuehrung des Euros los!!! Das war schon die erste Geldentwertung wo war denn hier die hoch gepriesene Meinungsfreiheit!!!???….Bei einer Volksabstimmung haette der Euro keine Chance gehabt!!!

      1. Friedemann Brenneis

        Sieh’s mal so: Schlechte Dinge schlecht machen, ist immer eine gute Sache. Vollkommen egal, ob neu oder etabliert. Und Onecoin ist nun mal eine schlechte Sache. Da gibt es nichts zu diskutieren.

        1. beobachter

          und noch eine anmerkung von mir zu:
          „Die Stasie im Osten war nichts dagegen!!!“:

          ach ja?
          also ich könnte jetzt hier einen text in buchlänge mit vergleichen darüber herschreiben, wie die stasi gehandelt hat, und was sich ruja, bzw. die onecoin-„führung“ so alles mit menschen erlaubt, sobald sie via einzahlung in den onecoin-machtbereich gelangen, denn da nimmt sich nämlich gar nichts etwas!

          diesbezüglich ist auch nur die spitze des eisbergs, dass onecoin-mitglieder dazu angehalten werden, andere onecoiner zu denunzieren, sobald sich ein onecoiner auch nur kritisch hinterfragend äußert, -oder sich gar darüber beschwert, dass beim anwerben ganz anderes versprochen, -geradezu garantiert wurde, als dann in der realität faktisch wurde! -so zum beispiel die garantie, es könne nur 2,1 milliarden onecoins geben, da die einmal begonnene blockchain nicht mehr veränderbar sei!

          ja, und wie die stasi alle kritische stimmen einfach ins gefängnis verfrachtete, werden kritisierende onecoin-inhaber mundtot gemacht, indem auf allen onecoin-portalen kritische kommentare sofort gelöscht werden und nur lobhudeleien willkommen sind. …ZU deutlich kritisierende onecoininhaber werden nicht wie bei der stasi ins gefängnis gesteckt, aber ihnen wird ihr coin-account einfach gesperrt und ersatzlos gestrichen, wodurch auch sämtliches eingezahltes geld dieser menschen einfach von onecoin konfisziert wird!

          KEINE der oben kritisierten banken erlaubt sich, überhaupt derartige knebel-AGB aufzustellen, mit denen sich selber derart kriminelle, -gerne auch als ostblock-diktatorengleich zu bewertende machenschaften erlaubt werden!

          1. Brenk

            Die Verfasser oder Verbreiter von Falschmeldungen sollten sich mal damit befassen:

            § 164
            Falsche Verdächtigung
            (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

            (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

            (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

            § 186 Üble Nachrede
            Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

            § 187 Verleumdung
            Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

            § 240 Nötigung
            (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
            (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des
            Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar.
            (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
            1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
            2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

            § 253 Erpressung
            (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
            (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
            (3) Der Versuch ist strafbar.
            (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

  2. E.Droschinski

    Es ist immer einfach unter eine Tarnung zu schreiben „beobachter“…der Name sagt schon vieles.Dann lasse doch bitte Fakten spreche.!!!!
    Noch ein Wort zu den Banken,die spekulieren mit den Spareinlagen der Kunden wenn es gutlaeuft ,machen sie sich die Taschen voll!!!! ….und wenn es nicht gut laeuft ,hat der Kunde Pech gehabt und ist sein Geld los. Der Steuerzahler stattet die Banken dann mit Neuem Geld aus!!!!

    1. Friedemann Brenneis

      Das artet hier jetzt zu sehr aus. Bleib bitte sachlich, themenbezogen und geh sparsamer mit Ausrufezeichen um, sonst bleiben deine Kommentare offline.

      1. Fijian Frank

        Herr Brenneis, vielen Dank für Ihre Artikel zum Thema OneCoin. Sehr gut und sauber recherchiert! Bravo.
        Herr E.Droschinski, Es Sprechen FAKTEN, der BaFin Bescheid ist kein Fakt? Ich bitte Sie…

        Und Neue Dinge werden nicht immer schlecht gemacht, was für eine Schimäre!

    2. beobachter

      da schließe ich mich erstmal grundsätzlich dem „ausarten“-kommi von friedemann an, -also ruhig blut, keiner tut dir was.

      wegen „tarnung“ und „beobachter“:
      dieser nickname hat seinen ursprung darin, dass ich quasi beim übergang von „BIGcoin“ zu „ONEcoin“ von ruja gesagt habe, dass ich onecoin „beobachten“ werde. (-im sinne von immer über onecoin bestens auf dem laufenden sein, OHNE selber dort je einzuzahlen.)
      mit diesem namen bin ich schon lange onecoinführung und oc-anwälten bekannt, wenngleich sie längst auch meine vollen daten haben. (-etwas oberhalb hier ist ein link, -im dortigen impressum steht das alles)

      zu deinen äußerungen als solches:
      hier auf dieser seite geht es nicht um banken, sondern um das thema onecoin.
      und diesbezüglich wäre mir völlig neu, dass zurecht oder zu unrecht erfolgende kritiken AN BANKEN onecoin als thema in all den dabei zu berücksichtigenden fakten in irgendeiner weise aufwerten oder abwerten könnte.
      also wäre schon gut, hier onecoin sowohl als „währung“, insbesondere aber als „unternehmen“ nicht mit immer erneutem hervorheben verteidigen zu wollen, was bei anderen vllt. schlecht ist, sondern mal stellung zu den vielen kritikpunkten an onecoin zu nehmen.

    3. James Fraud

      Die Betrügerfirma Onecoin wurde in Deutschland verboten, andere, demnächst Austria, werden folgen… und dann jeden Vermittler sofort anzeigen!!

  3. Fijian Frank

    ENDLICH! HURAAA!!! Hoffentlich bald ein EU-Weites Verbot von OneCoin. 🙂 *SEKT*

    Auch Lesenswert, mutiger Artikel eines RA aut anwalt(dot)de/rechtstipps/one-coinims-bafin-ordnet-kontensperre-und-rueckabwicklung-an-betroffene-sollten-umgehend-handeln_103982.html

    Und auch Lesenswert (Die Redation hat sogar Morddrohungen bekommen!): gerlachreport(dot)com/news/onecoin-alle-fakten-ueber-den-millionen-skandal

    (dot) durch einen Punkt ersetzen. Spamfilter hat mich verseheblich Blockiert 😛

    Fijian Frank

    1. Fijian Frank

      Und noch etwas für die OneCoin Jünger (Zitat von Gerlachreport): „Aufgrund der Unübersichtlichkeit stellt sich hier die unmittelbare Haftungsfrage für die Vermittler. Wegen des internationalen Geflechts besteht in Deutschland und im deutschsprachigen Raum nur die Möglichkeit der direkten Inanspruchnahme der Vermittler. :gerlachreport hat hierfür ebenfalls eine TaskForce eingerichtet. Sie haben Forderungen gegen OneCoin? Schreiben Sie uns: redaktion@gerlachreport.com

  4. Franz Grunau

    Wenn innerhalb der geschlossenen Facebook-Gruppe “OC Team Deutschland” von dem sog. “Leader” Uwe Hentschel zugegeben wird, OneCoin sei angreifbar, weil bisher nicht der Beweis erbracht worden sei, daß man überhaupt über eine funktionierende Blockchain verfüge, spricht allein diese Aussage doch Bände. Gibt Hentschel damit doch unumwunden zu, daß alle bisher veröffentlichten “Audit Reporte” schlichtweg FAKES waren.
    Der Blogger Mike Rowland hat das, was Ruja ihre “Blockchain” nennt, in akribischer Feinarbeit zerlegt und auch viele andere FAKTEN über das OneCoin-Gebilde hier veröffentlicht:
    onecoinonelifefacts.blogspot.de/
    Dort erfährt man dann auch noch so lustige Dinge wie z. B. die sich ständig verändernden Bankverbindungen des ShitCoin-Gebildes, Betrügereien auf DealShaker usw. usf. Absolut lesenswert, da man die Seite mittels Übersetzungsbutton auf der Seite auch in deutscher Sprache genießen kann. Und ja, es ist wirklich ein Genuß, dort herumzustöbern.

  5. attila

    Wo genau steht das der handel in Deutschalnd verboten ist ?

    1. Rubgabert

      Bitte einfach die BaFin Meldung lesen. Dort beantwortet sich deine Frage vermutlich von selbst.

  6. attila

    Ist es überhaupt nicht verboten.

    1. Rubgabert

      Zitat aus der BaFin Meldung: „Die Dienstleistung der IMS ist als Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 2 Nr. 6 ZAG zu qualifizieren, das als Zahlungsdienst nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ZAG unter Erlaubnisvorbehalt steht. „

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert