Ich war gestern in Berlin zur 10-Jahre-Bitcoin-Whitepaper-Feier und neben einer imposanten und symbolisch durchdachten Zwei-Schichten-Torte wurden dort auch hübsche kleine The Crypto Anarchist Manifesto– & Bitcoin-Whitepaper-Büchlein verteilt.
Etwas mehr im Hintergrund (siehe oberes Foto), aber eigentlich ebenso ein Highlight war dabei die Tatsache, dass man im Room 77 nun auch wieder einen Bitcoin-Geldautomaten nutzen konnte.
Es gibt wieder Bitcoin-Geldautomaten in Deutschland
Das ging aufgrund des langen Arms der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) lange Zeit nicht. Diese hatte Bitcoin Ende 2013 nämlich bereits als Rechnungseinheit klassifiziert und damit entschieden, dass Geschäfte mit Bitcoin grundsätzlich aufsichtspflichtig sind. Die mit dieser Entscheidung verbundenen hohen aufsichtsrechtlichen Auflagen machten das Aufstellen eines Bitcoin-Automaten in Deutschland auf diese Weise quasi unmöglich. Ganz vereinfacht zusammengefasst.
Dass in Berlin (und auch in München) nun nach Jahren des faktischen Verbots dennoch wieder Bitcoin-Geldautomaten stehen, liegt an einem interessanten Urteil des Berliner Kammergerichts.
Ende September stellte ebendieses Gericht in einem Strafprozess nämlich fest, dass Bitcoins nicht nur keine Rechnungseinheiten seien, sondern die Bafin mit ihrer Einstufung von Bitcoin als solche auch gleich ihre Kompetenz überschritten hätte. Eine Feststellung, die die hiesige Bitcoin-Community natürlich aufhorchen ließ.
Doch wie so oft, wenn es um Juristerei geht, ist die Realität nicht ganz so einfach, wie man sich das wünscht. Denn Strafrecht ist nicht gleich Verwaltungsrecht und die Bafin hat direkt klar gemacht, dass ihr die Auffassung des Kammergerichts – salopp gesagt – schnuppe ist und sie weiter an ihrer Rechtsauslegung festhält, solange kein Verwaltungsgericht etwas anderes entscheidet.
Zwei Quellen, um den Sachverhalt besser einzuordnen
Da das nun für Nicht-Juristen eine recht unbefriedigende und unverständliche Situation ist, verlinke ich hier zwei Quellen, die den Sachverhalt und die sich ergebenden Konsequenzen mit etwas mehr juristischem Kontext und Hintergrund erklären.
Als Einstieg zunächst eine etwas kompaktere Erklärung in schriftlicher Form.
Danach empfehle ich die deutlich umfangreichere, aber sehr erhellende Kombi-Folge des Fintech-Podcasts und des PayTechTalk-Podcasts, die in ihrer „Bitcoin Urteil Analyse“ eine Vielzahl von weitergehenden Fragen klären.
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Dass die Rechtslage und damit das Fazit des Podcasts die anfängliche Euphorie der Community etwas den Wind aus den Segeln nimmt, ist natürlich ernüchternd. Und ist auch der Grund, warum auch das Team der Berliner Bitcoin-Startups Bitwala neulich, auf starkes Anraten der eigenen Rechtsabteilung hin, leider nur mit einem funktionsunfähigen Bitcoin-Geldautomaten vor dem Brandenburger Tor stand.
https://twitter.com/JoergvMinckwitz/status/1055077102209376257
Immerhin: Die Debatte nimmt Fahrt auf
Dennoch gibt es auch Hoffnung. Denn auch wenn sich die Bitcoin-Geldautomaten in Berlin und München nach dem Urteil des Berliner Kammergerichts rechtlich noch immer in einer Grauzone befinden, kommt immerhin wieder etwas Bewegung in die Debatte. So lädt der Blockchain Bundesverband am 14.11. in Berlin zu einer Diskussion rund um die Konsequenzen aus dem Berliner Urteil. Auch mit in der Runde: Die Bafin.
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