Am Freitag veranstaltete die SPD-Bundestagsfraktion eine „Digitale Agenda“ zum Thema Bitcoin und Co. Die Zukunft des Zahlungsverkehrs?. Zum ersten Mal wurde Bitcoin damit offen auf bundespolitischer Ebene diskutiert. Dass dabei Beteiligte aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Praxis gemeinsam an einem Tisch saßen, ist ein gutes Zeichen und zwingend notwendig, soll Bitcoin in Deutschland einmal massentauglich werden. Dennoch machte die Veranstaltung vor allem eines deutlich: baldige Entscheidungen sind nicht zu erwarten, denn nicht nur in der öffentlichen Debatte befindet sich Bitcoin ganz am Anfang.
„In meinem Bekanntenkreis bin ich der Experte zum Thema Bitcoin, aber in dieser Rund bin ich der absolute Anfänger.“ (Ein Zuhörer)
Das zeigte bereits die Diskussionsgrundlage und die Kernfrage: Bitcoin – wovon sprechen wir dabei überhaupt? Immerhin brachte jeder der rund 70 Anwesenden – egal ob Podiumsgast oder Zuhörer – seinen eigenen Wissensstand und eigene Erfahrungen zum Thema Bitcoin mit. Unternehmer, Verbandsvertreter aus Technologie und Wirtschaft, neugierige Politiker – all ihre Fragen, Wünsche, und Interessen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, war schwierig. Dementsprechend ging es am Freitag vor allem darum in einem respektvollen Abtasten unterschiedliche Positionen und Sichtweisen auszutauschen. Aber auch das war spannend.
Zwischen den rechtlichen Stühlen
So zeigte Prof. Franziska Boehm von der Universität Münster, in ihrem Impulsvortrag zunächst die rechtlichen Hürden auf, die bei der Einordnung von Bitcoin existieren. Die zentrale Frage dabei: Ist Bitcoin nun eine Währung, Geld, ein Finanzinstrument oder etwas ganz anderes? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich für Finanzinstrument entschieden und stuft Bitcoin bisher als Rechnungseinheit ein. Jens Münzer, der BaFin-Vertreter auf dem Podium, betonte noch einmal, dass sie überzeugt seien, damit eine brauchbare Lösung gefunden zu haben. Zumindest so lange der Gesetzgeber keine bessere Grundlage schaffe.
Neben dem öffentlichen Recht berge aber auch das für den einfachen Bitcoin-Nutzer wichtige Straf- und Zivilrecht diverse Fallstricke. Denn Bitcoins gehören, wie alle rein digitalen Daten, bisher nicht zum im Grundgesetz verankerten Schutz des Eigentums. Eigentum ist per Definition nämlich immer an physische Existenz geknüpft. Da Bitcoins diese jedoch nicht haben, können sie kein Eigentum sein. Aus demselben Grund könnten sie formaljuristisch auch niemandem „gestohlen“ werden. Entwende bspw. ein Hacker Bitcoins, wäre das kein Diebstahl, sondern ein Datendelikt. Zwar laufe die Diskussion schon länger „Eigentum“ auch auf Datenbestände auszuweiten, von einem Ergebnis sei man jedoch noch weit entfernt, so Prof. Boehm.
Regulierung? Nein, ja, aber!
Weiter ging es mit einer offenen Diskussion in der Jörg Platzer als Bitcoin-Experte zunächst die Stärken von Bitcoin als erstes wirklich digitales Geld hervor- und von bestehenden Währungen abhob: „Der Euro ist ein Konzept aus dem Industriezeitalter und wenn wir ihn digital verwenden, dann sind das nur Krücken, mit denen wir versuchen dieses analoge Ding über die modernen elektronischen Netzwerke zu schieben.“
Gleichzeitig warnte er vor einer allzu starren rechtlichen Einordnung. „Bitcoin ist alles: ein Bezahlsystem, eine Finanzanlage und noch viel mehr.“ Sein Potential verglich er mit dem des frühen Internets. Als das damals kam, wären sicherheitshalber alle verfügbaren Regulierungsmöglichkeiten auf einmal angewendet worden. Man solle sich vorstellen, Google hätte damals versucht in Deutschland zu gründen. Unmöglich. „Diesen Fehler sollten wir nicht wiederholen.“, so sein Fazit.
Dennoch war Regulierung und die damit einhergehende Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen das größte Thema an diesem Nachmittag. „Oder sollten wir es einfach laufen lassen?“, fragte MdB Jens Zimmermann (SPD), der in seiner Fraktion u.a. für Kryptowährungen zuständig ist und und auf dessen Initiative die Veranstaltung überhaupt stattfand.
Ein klares Nein kam dabei aus dem Publikum von Matthias Kröner von der Fidor Bank. Als Finanzinstrument müsse Bitcoin zum Schutz der Nutzer „hochgradig reguliert“ werden und ohnehin sei aus seiner Sicht der bisherige Umgang der Behörden mit Bitcoin lobenswert zügig und weit weniger streng als in vielen anderen europäischen Ländern. „Deutsche Regulierung ist ein Exportschlager. Professionell und konstruktiv ausgeführt könnte sie Deutschland auch im Bereich Bitcoin einen enormen Wettbewerbsvorteil bringen.“
Dem stimmten nicht alle Anwesenden uneingeschränkt zu. Die Diskussion um die BitLicense genannte Regulierung in New York zeige, wie viel Fingerspitzengefühl nötig ist um ein überzeugendes rechtliches Rahmenmodell zu gestalten, das sowohl den Nutzer schützt, alle Marktteilnehmer gleichberechtigt behandelt und dabei auch noch Innovationen fördert, anstatt sie zu verhindern.
Jörg Platzer bspw. sieht nahezu jede Regulierung kritisch. Das Bitcoin-Protokoll reguliere sich ja selbst. Minimalistisch zwar, zugegeben, aber dafür für hundertprozentig. Zugeständnisse macht aber auch er. Trotzdem dürfe man Bitcoin keinesfalls pauschal regulieren. Wenn schon, dann müsse man es „anwendungsorientiert“ betrachten. Wer mit Bitcoin Spekulationsgewinne mache, der solle Kapitalertragssteuer zahlen. Aber bitte nicht, wer es einfach nur zum Bezahlen nutze.
Anonym und doch nicht
Ein weiterer Reibungspunkt, von denen es angesichts des thematischen Umfangs von Bitcoin am Freitag jedoch insgesamt nur wenige gab, war Anonymität und Kontrolle. „Sollte die gesamte Bevölkerung Bitcoins verwenden, können wir mit unseren Methoden aus der sozialen Netzwerkanalyse die Anonymität ganz schnell aufheben.“ Mit der Selbstverständlichkeit dieser durchaus brisanten These überraschte Prof. Katharina Zweig, die den Studiengang Sozioinformatik an der TU Kaiserslautern leitet, auch einige erfahrene Bitcoin-Experten im Raum. Leider bot der Rahmen dieser Veranstaltung kaum Gelegenheit detaillierter auf diesen Aspekt einzugehen, obwohl sie damit offen eine der wichtigsten Eigenschaften von Bitcoin hinterfragte.
Dennoch verwies wiederum Jörg Platzer auf den Vorteil der „nutzerdefinierten Privatsphäre“. Vielleicht könne man bei Bitcoin nicht die Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden ausschließen, aber zumindest das ein oder andere Werbenetzwerk draußen halten. Außerdem sei Transparenz ja ein elementarer Bestandteil von Bitcoin und müsse nicht schlecht sein. Spendenbasierte Organisationen könnten bspw. mit öffentlich einsehbaren Transaktionen mehr Vertrauen bei ihren Förderern gewinnen. Abgesehen davon würden sich verschiedene Projekte darauf konzentrierten Bitcoin-Transaktionen künftig wirklich anonym zu gestalten. „Das Experiment Bitcoin steht schließlich noch ganz am Anfang.“
Der Anfang ist gemacht
Ganz am Anfang. Dieser Satz fasst nicht nur den Stand von Bitcoin, sondern auch das Ergebnis dieser Digitalen Agenda treffend zusammen. Sie hat gezeigt wo Bitcoin überall noch am Anfang steht: Politisch, denn nach eigenen Angaben gebe es außer Jens Zimmermann bisher niemanden im Bundestag, der sich aus eigenem Interesse mit Bitcoin auseinandersetze. In der öffentlichen Debatte, denn obwohl an diesem Tag nur über einen Teilaspekt von Bitcoin gesprochen wurde – die Verwendung als Geld – hat sich gezeigt, dass es selbst hier noch keine gemeinsame Wissensbasis über Bitcoin und seine Funktionsweise gibt. Diese ist jedoch unbedingt notwendig um differenziert und auf Augenhöhe miteinander diskutieren zu können. Und schließlich steht auch Bitcoin in der praktischen Verwendung noch ganz am Anfang. Auf Nachfrage, wer Bitcoin besitze, meldete sich nicht einmal die Hälfte der Anwesenden.
Allerdings gab es auch eine Tatsache, die zeigt das Bitcoin erfreulicherweise nicht mehr in allen Bereichen ganz am Anfang steht. Bei dieser Digitalen Agenda im Bundestag waren bedeutend mehr Frauen als auf jeder anderen Bitcoin-Veranstaltung, die ich im letzten Jahr besucht habe. Und letztlich ist auch das ein wichtiger Faktor, soll Bitcoin in Deutschland tatsächlich einmal massentauglich werden.
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