Es hat lange gedauert, aber nun hat die BaFin dem Betreiben von Onecoin in Deutschland einen Riegel vorgeschoben. Im Februar wurden bereits alle bekannten Konten der IMS International Marketing Services GmbH gesperrt, die hierzulande die Zahlungen für die Onecoin Ltd, Dubai abgewickelt hat.
Zusätzlich hat das Unternehmen Anfang des Monats die Auflage bekommen, „… das noch vorhandene Bankguthaben, soweit dieses nicht einer Pfändung unterliegt, an diejenigen Einzahler zurückzuüberweisen, die zuletzt Zahlungen an die IMS International Marketing Services GmbH vorgenommen hatten.“
Enormes Außmaß der Onecoin-Machenschaften wird deutlich
Zumindest ein Teil der Anleger hat damit eventuell Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Denn auf den gesperrten Konten liegen immerhin noch rund 29 Millionen Euro.
Die schlechte Nachricht ist jedoch, dass das nur ein Bruchteil dessen ist, was das Unternehmen zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 angenommen und ins Ausland transferiert hat: 360 Millionen Euro. In einem Jahr. Allein in Deutschland.
Warum hat die BaFin so lange gebraucht?
Angesichts dieser Summe muss man der BaFin durchaus die Frage stellen, warum sie so lange gebraucht hat, durchzugreifen?
Nun hat sie zumindest aber immerhin auch noch der Onecoin Ltd, Dubai das geschäftliche Auftreten in Deutschland verboten.
Mehr Informationen zu Onecoin
Wer mehr zu Onecoin wissen will und warum man sich von dem Projekt fern halten sollte, für den habe ich hier noch einmal die wichtigsten Artikel zum Thema aufgelistet:
- Finanztest warnt vor Onecoin und Swisscoin
- Noch mehr Warnungen vor Onecoin & Co.
- DDos-Attacke wegen Onecoin-Kritik?
- Warnung vor Onecoin & Co. – Jetzt auch im Radio
- Lob für diese zielgruppengerechte Onecoin-Aufklärung
[Update] Hier auch noch einmal ein aktueller und ausführlich recherchierter Artikel von Bitsonline über Onecoin: Cocaine, Women and Crime Bosses: How Onecoin Became One of the Biggest Scams in Crypto History
Onecoin-Beschreibung der BaFin
„Die Onecoin Ltd, Dubai, steht in einem Verbund von Unternehmen, die unter dem Begriff „OneCoin“ über ein mehrstufiges Vertriebssystem weltweit und auch in der Bundesrepublik Deutschland virtuelle Einheiten vertreiben, die sie als Kryptowährung deklarieren. Im Auftrag von Onecoin Ltd ließ sich die IMS von Anlegern, die in den Besitz von „Onecoins“ kommen wollten, die dafür zu leistenden Entgelte auf wechselnde Bankkonten bei verschiedenen Kreditinstituten in Deutschland überweisen und leitete die Gelder im Auftrag von OneCoin Ltd an Dritte insbesondere auch außerhalb Deutschlands weiter. […]
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