Als sogenanntes „privates Veräußerungsgeschäft“ sind nur 600 Euro Gewinn aus dem Handel mit Bitcoins und anderen digitalen Währungen steuerfrei, wenn die Coins innerhalb eines Jahres wieder verkauft werden. Gehen die Gewinne darüber hinaus, muss für die gesamten Spekulationsgewinne Einkommenssteuer gezahlt werden.
Wer also im großen Stil mit Bitcoins spekulieren will, sollte überlegen ob und inwieweit sich vielleicht ein langfristiges Investment mehr auszahlt. Denn behält man die Bitcoins länger als ein Jahr entfällt diese Regelung. Zumindest theoretisch, denn bisher sind viele Fragen zur Besteuerung von Bitcoin-Transaktionen noch nicht gelöst.
Christian Ollick fast die steuerlichen Folgen von Bitcoin-Transaktionen bei haufe.de zusammen.
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